JUPITER-FILM
GMBH
Wien & Neulengbach
Filmproduktion - Filmverleih - Filmvertrieb- Filmlager
Wird ein audiovisuelles Werk (Film) vor einem offenen oder geschlossenen Personenkreis gegen Entgelt oder bei freiem Eintritt gezeigt so handelt es sich um eine öffentliche Aufführung im Sinne des Urheberrechts. Dies bedarf einer Genehmigung durch den Rechteinhaber.
Im Handel erhältliche oder private Datenträger (z. B. Aufnahme einer Fernsehsendung) dürfen ausschließlich im privaten Kreis (Familie) verwendet werden. In diesem Fall ist das Recht zur privaten Vorführung anläßlich des Kaufes des Datenträgers erworben und abgegolten worden.
Bei uns können Sie das Recht zur öffentlichen Vorführung eines Filmes aus unserem Bestand unabhängig vom dazu verwendeten Datenträger - sei es herkömmlicher Film, DVD, Stick, DCP, etc.....- erwerben.
Wenn Sie bzw. Ihre Organisation kein regulärer Kinobetieb sind, beachten Sie bitte nachstehendes Procedere:
1) Sie teilen uns per Email, Telefon, Fax,... Ihren Filmwunsch mit und zugleich den Zeitraum, in welchem der Film gezeigt werden soll. Rechnen Sie bitte sicherheitshalber mit einem Vorlauf von ca. drei bis vier Wochen. Es kann ja sein, dass unsere DVDs gerade woanders gespielt werden und es sollte ja auch die Dauer des Postweges berücksichtigt werden können.
2) Wir prüfen intern sicherheitshalber, ob wir Ihnen das Aufführungsrecht einräumen dürfen und auch, ob das zur Vorführung erforderliche Material für den gewünschetn Zeitraum zur Verfügung steht. Sollten Sie den Film z.B. im Wege einer Aufnahme einer Fernsehsendung bereits auf einem Datenträger besitzen, können Wir Sie vom Verbot entbinden, diesen Datenträger (DVD...) für eine öffentliche Aufführung zu verwenden,.
3) Ist dies geklärt erhalten Sie von uns zunächst eine Terminbestätigung (Auftragsbestätigung), mit welcher Sie berechtigt werden, den Film im genannten Zeitraum am genannten Ort öffentlich aufzuführen. Die Terminbestätigung enthält auch die Information über das verwendete Material sowie den vereinbarten Preis.
4) Rechtzeitig vor dem Termin erhalten Sie von uns leihweise das Material - also im Regelfall eine DVD - per Post zugesandt, es sei denn, wir haben Ihnen die Verwendung eigenen Materials (DVD...) gestattet..
5) die Vorführung/en können nun innerhalb des bestätigten Zeitraumes stattfinden. Es bleibt Ihnen überlassen ein Entgelt weiter zu verrechnen oder kein Entgelt einzuheben.
6) Sie retournieren unmittelbar nach dem Ende des bestätigten Zeitraumes das Material wieder (per Post) an uns. (soferne Sie nicht eigenes Material verwenden durften). Es gilt das Datum des Poststempels.
7) Wir übersenden Ihnen unsere Rechnung für die Nutzung des Aufführungsrechtes, die wir ersuchen prompt zu begleichen.
Allgemeines: Ist die Lieferung auf herkömmlichen 35mm Film vereinbart, gehen die damit verbundenen Handlings- und Transportkosten (in beiden Richtungen) zu Ihren Lasten. (Bahnfracht, Rollgebuehren...)
Unsere 35 mm Filmkopien sind mehrfach genutzt worden und nicht neu. Gebrauchsspuren sind daher unvermeidlich. Bild- und/oder Tonstörungen können je nach Alter bzw. Nutzung der Kopie auftreten. Wir empfehlen daher angeliefertte Filmkopien sofort zu überprüfen. 35mm/16mm Filmkopien sind tunlichst von dafür ausgebildeten Mitarbeitern zu kontrollieren und aufzuführen.